L.S.M.

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Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Wer benötigt den „kleinen“ Erste-Hilfe-Kurs?

Der „kleine“ Erste-Hilfe-Kurs (4 Doppelstunden) ist für den PKW- und Motorradführerschein erforderlich (s. §19 FEV).

Umfang und Inhalt:

In ca. 6,5 Stunden (dies entspricht 4 Doppelschulstunden) werden die Grundlagen der lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort, wie z.B. Blutstillung, Herz-Lungen-Wiederbelebung, stabile Seitenlage etc. vermittelt und praktisch geübt.

Dieser Kurs wird in der Fahrschule Schumann angeboten!